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Vizepräsident/in des Landesverwaltungsgerichts OÖ

Vizepräsident/in des Landesverwaltungsgerichts OÖ

locationLinz, Österreich
VeröffentlichtVeröffentlicht: 20.8.2025
Politik und Öffentlicher Dienst
Vollzeit
Die Ausschreibung dieser Funktion erfolgt gemäß § 18 Abs. 3 Oö. Landesverwaltungsgerichtsgesetz, LGBl. Nr. 9/2013 idgF. in Verbindung mit dem Oö. Objektivierungsgesetz 1994, LGBI. Nr. 102/1994 idgF.

Das erwartet Sie

  • Die Ausübung der Funktion der Vizepräsidentin bzw. des Vizepräsidenten des Landesverwaltungsgerichts Oberösterreich ist mit judiziellen Aufgaben sowie Aufgaben der Justizverwaltung verbunden.
  • Die Vizepräsidentin bzw. der Vizepräsident unterstützt den Präsidenten bei der Leitung des Gerichts.
  • Im Bereich der Rechtsprechung obliegt ihr bzw. ihm die klassische richterliche Tätigkeit in Form der Führung von Gerichtsverfahren (mit der Möglichkeit in allen vom LVwG zu vollziehenden Rechtsbereichen tätig zu sein).
  • Im Bereich der Justizverwaltung übernimmt die Vizepräsidentin bzw. der Vizepräsident die Führung konkreter Verwaltungsaufgaben (etwa die Leitung von Teilen der Geschäftsstelle sowie diverser Projekte), je nach Festlegung durch die Präsidentin bzw. den Präsidenten.

Das bringen Sie mit

Fachlich

  • Vollendung eines Studiums des österreichischen Rechts nach § 2 Abs. 1 Z 4 Richter- und Staatsanwaltschaftsdienstgesetz, BGBI. Nr. 305/1961 idgF
  • mindestens fünfjährige Ausübung eines Berufes, für den die Vollendung eines solchen Studiums Voraussetzung ist
  • erfolgreiche Ablegung einer Prüfung, die für die Ausübung eines Rechtsberufs staatlich anerkannt ist (Richteramts-, Notariats-, bzw. Rechtsanwaltsprüfung oder Verwaltungsdienstprüfung bei einer Gebietskörperschaft) oder Erwerb einer Lehrbefugnis auf dem Gebiet der Rechtswissenschaften an einer in- oder ausländischen Universität
  • Fähigkeit zur Führung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern
  • Fähigkeit zur Mitwirkung bei der Weiterentwicklung des Oö. Landesverwaltungsgerichts sowie zur Steuerung der Personal- und Sachressourcen
  • Fähigkeit, Verfahren und Verhandlungen effizient und effektiv zu führen
  • Fähigkeit, selbstständig Entscheidungen zu treffen und verständlich zu begründen
  • Managementkenntnisse und Kenntnisse in der Anwendung von Techniken und Methoden, die eine effektive und effiziente Arbeitsorganisation ermöglichen
  • Vertrautheit mit den im juristischen Bereich notwendigen elektronischen Medien (RIS) und Datenbanken

Persönlich

  • verantwortungsbewusste und integre Persönlichkeit
  • Belastbarkeit, Verhandlungsgeschick, Kooperations- und Konfliktfähigkeit, Teamorientiertheit
  • Fähigkeit und Offenheit zu initiativem und innovativem Denken und Handeln
  • entsprechendes Auftreten als Repräsentantin bzw. Repräsentant in der Öffentlichkeit
  • überdurchschnittliches Einfühlungsvermögen im Umgang mit Bürgerinnen und Bürgern

Erwünscht

  • weitreichende Kenntnisse und Erfahrungen auf dem Gebiet des Verwaltungsverfahrens bzw. auf dem Gebiet gerichtlicher bzw. gerichtsförmiger Entscheidungsfindungsprozesse
  • Erfahrungen in wesentlichen vom Oö. Landesverwaltungsgericht zu vollziehenden Rechtsgebieten sowie Erfahrungen im Umgang mit Entscheidungen der Gerichtshöfe des öffentlichen Rechts bzw. der Europäischen Gerichtshöfe
  • mehrjährige erfolgreiche Führungs- oder Projektleitungserfahrung

Gehalt

Die Entlohnung in dieser Funktion erfolgt gemäß § 21 Oö. Landesverwaltungsgerichtsgesetz nach den Bestimmungen des Oö. Gehaltsgesetzes 2001 in der Funktionslaufbahn LD 5.

Auswahlprozess

Mitglieder des Oö. Landesverwaltungsgerichts werden von der Oö. Landesregierung ernannt. Soweit sie noch nicht in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Land Oberösterreich stehen, wird gleichzeitig mit der Ernennung ein solches begründet.

Wir freuen uns auf Ihre aussagekräftigen Bewerbungsunterlagen einschließlich aktuellem Lebenslauf sowie Angabe der Motivation und der Zielvorstellungen per Mail an lf.persgo.post@ooe.gv.at bis spätestens: 12. September 2025 (einlangend)

Nach einer eventuellen Vorauswahl wird voraussichtlich in der ersten Oktoberhälfte 2025 ein Auswahlverfahren stattfinden.

Neben den angeführten Qualifikationen sind auch die dienstrechtlichen Ernennungs- und Anstellungserfordernisse zu erfüllen.

Bei der Bestellung ist die positive Absolvierung der Sicherheitsüberprüfung gem. § 55 Sicherheitspolizeigesetz erforderlich.

Im Sinne des Gleichstellungsprogramms des Landes Oberösterreich wird besonders die Bewerbung von Frauen begrüßt (Gleichbehandlungsgesetz).

Fahrtkosten und Spesen im Zusammenhang mit dem Auswahlverfahren werden nicht ersetzt.

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