
Stellvertretende/r Verwaltungsleiter/in
Das erwartet Sie
- Stellvertretung der Verwaltungsleitung sowie Abwicklung von organisatorischen und administrativen Belangen, wie z.B. Korrespondenz, Terminvereinbarungen, Schadensmeldungen etc.
- Durchführung des Zahlungsvollzugs
- Zeit-, Reise- sowie Beschaffungsmanagement
- Schnittstellenfunktion in der Kommunikation mit Bürgerinnen und Bürgern sowie in der internen Informationsweitergabe
- Beraten und Informieren von Kundinnen/Kunden (sowie von Bediensteten der Dienststelle)
Das bringen Sie mit
Fachlich
- abgeschlossene kaufmännische Ausbildung, bevorzugt Bürolehre oder Fachschule für wirtschaftliche Berufe
- Berufserfahrung in vergleichbaren Positionen von Vorteil
- sehr gute EDV-Anwenderkenntnisse, insbesondere sicherer Umgang mit MS Office (vor allem Word und Excel)
Persönlich
- verantwortungsbewusste und zuverlässige Persönlichkeit
- Genauigkeit und Zahlenverständnis
- Selbstorganisations- und Umsetzungsfähigkeit
- freundlicher und wertschätzender Umgang
- österreichische Staatsbürgerschaft (gemäß § 11 Oö. Landes-Vertragsbedienstetengesetz)
Erwünscht
- Erfahrung in Haushaltsführung und Finanzmanagement sowie SAP-Kenntnisse
Unser Angebot
Arbeitsplatz mit Zukunft
Auf Sie wartet ein breitgefächertes Aufgabengebiet bei einem stabilen und verlässlichen Arbeitgeber.Sozial- und Zusatzleistungen
Der Arbeitgeber Land Oberösterreich bietet viele interessante Sozialleistungen sowie eine eigene Kranken- und Unfallfürsorge (KFL) mit vielen Vorteilen.Weiterbildungsprogramm
Für Ihre fachliche und persönliche Entwicklung bieten wir ein umfangreiches internes Weiterbildungsprogramm an.
Gehalt
Das Einstiegsgehalt beträgt bei Teilzeit mit 20 Wochenstunden monatlich mindestens Euro 1.510 brutto (Funktionslaufbahn LD 17). Abhängig von den anrechenbaren Vordienstzeiten kann sich dieser Betrag erhöhen.
Auswahlprozess
Das Vorstellungsgespräch findet in der Straßenmeisterei Seewalchen voraussichtlich in der Kalenderwoche 37 statt.
Bei den Auswahlverfahren ist eine Vorauswahl möglich.
Ein Wechsel innerhalb des Landes Oberösterreich erfolgt nach internen Bestimmungen und Regeln.