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Reinigungskraft

Reinigungskraft

locationGemeinde Rohrbach in Oberösterreich, 4150, Österreich
VeröffentlichtVeröffentlicht: 1.8.2025
Politik und Öffentlicher Dienst

Das erwartet Sie

  • Für Sauberkeit sorgen: Sie übernehmen Reinigungsarbeiten im gesamten Gebäude und tragen zu einer gepflegten Umgebung bei.
  • Unterstützung bieten: Bei Bedarf helfen Sie bei Veranstaltungen und sorgen für einen reibungslosen Ablauf.
  • Verantwortung zeigen: Sie unterstützen bei der Entsorgung von Abfällen und Reststoffen und kümmern sich um die Pflege des Blumenschmucks im Gebäude.

Das bringen Sie mit

Persönlich

  • Selbstständig arbeiten: Sie erledigen Ihre Aufgaben zuverlässig, sauber und gut organisiert.
  • Freundlich auftreten: Sie sind teamfähig, hilfsbereit und pflegen einen respektvollen Umgang.
  • Belastbar bleiben: Auch in arbeitsintensiven Zeiten behalten Sie den Überblick und reagieren flexibel.

Erwünscht

  • Erfahrung im Reinigungsbereich: Sie haben bereits Kenntnisse in der Gebäudereinigung gesammelt.
  • Grundkenntnisse im Umgang mit Reinigungsmitteln und -geräten: Sie wissen, wie Reinigungsarbeiten fachgerecht durchgeführt werden.

Unser Angebot

  • Sozial- und Zusatzleistungen
    Der Arbeitgeber Land Oberösterreich bietet viele interessante Sozialleistungen sowie eine eigene Kranken- und Unfallfürsorge (KFL) mit vielen Vorteilen.

  • Arbeitsplatz mit Zukunft
    Auf Sie wartet ein breitgefächertes Aufgabengebiet bei einem stabilen und verlässlichen Arbeitgeber.

  • Weiterbildungsprogramm
    Für Ihre fachliche und persönliche Entwicklung bieten wir ein umfangreiches internes Weiterbildungsprogramm an.

Gehalt

Das Einstiegsgehalt beträgt bei Teilzeit mit 10 Wochenstunden mindestens 595 Euro brutto (Funktionslaufbahn LD 25). Abhängig von den anrechenbaren Vordienstzeiten kann sich dieser Betrag erhöhen.

Auswahlprozess

Das Vorstellungsgespräch findet in der Bezirkshauptmannschaft Rohrbach voraussichtlich in der KW xx statt.

Bei den Auswahlverfahren ist eine Vorauswahl möglich.

Ein Wechsel innerhalb des Landes Oberösterreich erfolgt nach internen Bestimmungen und Regeln.

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