
Facharbeiter/in
Das erwartet Sie
- Mitwirken beim Gewährleisten des Hochwasserschutzes durch die Errichtung und Wartung von Schutzbauten und Strukturelementen
- Durchführung von Facharbeiten im Rahmen von baulichen Maßnahmen im Schutzwasserbau
- Instandhaltung, Reparatur und Pflege von Gewässern sowie von Hochwasserschutzbauten
- Begehen und Kontrollieren von Fließgewässern zur Schadensfeststellung und Dokumentation
Das bringen Sie mit
Ausbildung
- abgeschlossene Lehre in einem bautechnischen, metallverarbeitenden oder holzverarbeitenden Beruf (z.B. Maler/in, Maurer/in, Tiefbauer/in, Schlosser/in, Elektriker/in, Zimmerer/in) oder in einem verwandten Lehrberuf oder
- abgeschlossene Lehre als Garten- und Grünflächengestalter/in oder
- abgeschlossene Prüfung zur/zum landwirtschaftlichen oder forstwirtschaftlichen Facharbeiterin/Facharbeiter
Fachlich
- idealerweise Erfahrung im Tiefbau
- handwerkliches Geschick
Persönlich
- selbstständige und zuverlässige Arbeitsweise mit ausgeprägter Teamfähigkeit und körperliche Belastbarkeit
- hohes Maß an Engagement
- Bereitschaft zu Mehrdienstleistungen
Unser Angebot
Arbeitszeit
Arbeitswoche kurz/langArbeitsplatz mit Zukunft
Auf Sie wartet ein breitgefächertes Aufgabengebiet bei einem stabilen und verlässlichen Arbeitgeber.Weiterbildungsprogramm
Für Ihre fachliche und persönliche Entwicklung bieten wir ein umfangreiches internes Weiterbildungsprogramm an.Sozial- und Zusatzleistungen
Der Arbeitgeber Land Oberösterreich bietet viele interessante Sozialleistungen sowie eine eigene Kranken- und Unfallfürsorge (KFL) mit vielen Vorteilen.
Gehalt
Das Einstiegsgehalt beträgt bei Vollzeit mit 40 Wochenstunden monatlich mindestens 3.140 Euro brutto (Funktionslaufbahn LD 19). Je nach Aufgabenstellung erhalten Sie jedenfalls weitere Abgeltungen (z.B. Reisegebühren, Schmutz-, Gefahren- und Erschwernisabgeltung).
Auswahlprozess
Das Vorstellungsgespräch findet in der Dienststelle des Gewässerbezirkes Gmunden in der Kalenderwoche 40 statt.
Bei den Auswahlverfahren ist eine Vorauswahl möglich.
Ein Wechsel innerhalb des Landes Oberösterreich erfolgt nach internen Bestimmungen und Regeln.