
Schulassistent/in (m/w/d)
STELLENAUSSCHREIBUNG
Die Gemeinde Serfaus sucht für das Schuljahr 2026/27 eine/n
Schulassistent/in (m/w/d)
im Ausmaß von 23 Wochenstunden (57,5% der Vollbeschäftigung) mit Ferien
Die Anstellung und Entlohnung erfolgt nach dem Tiroler Gemeinde-Vertragsbedienstetengesetz (G-VBG 2012), Entlohnungsgruppe AK, Entlohnungsstufe 3. Das Mindestgehalt auf Basis der 57,5 % Beschäftigung beträgt € 1374,54 brutto. Es wird darauf hingewiesen, dass sich das angeführte Mindestentgelt aufgrund von gesetzlichen Vorschriften gegebenenfalls durch anrechenbare Vordienstzeiten sowie sonstige mit den Besonderheiten des Arbeitsplatzes verbundene Entgeltbestandteile erhöht.
Ihr Profil:
- idealerweise Ausbildung „Assistenz an Schulen“ der päd. Hochschule (abgeschlossen bzw. in Ausbildung), gerne auch Quereinsteiger*innen
- selbstständiges Arbeiten und hohes Verantwortungsbewusstsein
- Freude und Erfahrung im Umgang mit Kindern mit individuellen Bedürfnissen
- Flexibilität und Kreativität
- Sicheres Auftreten sowie hohe soziale und kommunikative Kompetenzen
- Belastbarkeit, Einsatzbereitschaft und Teamfähigkeit
Ihre Aufgabenbereiche:
- Unterstützung im schulischen Alltag für Schüler*innen mit individuellen Bedürfnissen
- Unterstützung bei schulischen Anforderungen in Absprache mit der Lehrperson
- Einzelförderung nach fachlicher Anleitung der Lehrperson
- Ermöglichung und Unterstützung von Sozialkontakten mit anderen Kindern
- Emotionale Unterstützung und Stärkung im Bereich der Persönlichkeitsentwicklung
Schriftliche Bewerbungen sind bis spätestens Dienstag, 26.05.2026 im Gemeindeamt Serfaus, z.H. Amtsleitung, Gänsackerweg 2, 6534 Serfaus oder per E-Mail an amtsleiter@serfaus.gv.at einzubringen.
Dem Bewerbungsschreiben sind folgende Unterlagen anzuschließen:
Lebenslauf mit Lichtbild, Geburtsurkunde, Staatsbürgerschaftsnachweis, Schul- und Dienstzeugnisse, bei männlichen Bewerbern der Nachweis über den abgeleisteten Präsenz- bzw. Zivildienst. Die Vorlage eines polizeilichen Führungszeugnisses ist bei Anstellung erforderlich.
Auf § 2 des Gemeinde-Gleichbehandlungsgesetzes 2005 in Verbindung mit § 7 des Landes-Gleichbehandlungsgesetzes 2005 wird hingewiesen.
Der Bürgermeister
Karl Heymich
Gehaltsspanne
- Von 1.374,54 € pro Monat
Erforderliche Fähigkeiten
- Belastbarkeit
- Durchsetzungsvermögen
- Teamfähigkeit
- Soziales Engagement