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Schulassistent/in (m/w/d)

Schulassistent/in (m/w/d)

Gemeinde Serfaus
locationSerfaus, Österreich
remoteVor Ort
VeröffentlichtVeröffentlicht: 13.5.2026
Teilzeit
Von 1.374,54 € pro Monat

STELLENAUSSCHREIBUNG

Die Gemeinde Serfaus sucht für das Schuljahr 2026/27 eine/n

Schulassistent/in (m/w/d)

im Ausmaß von 23 Wochenstunden (57,5% der Vollbeschäftigung) mit Ferien

Die Anstellung und Entlohnung erfolgt nach dem Tiroler Gemeinde-Vertragsbedienstetengesetz (G-VBG 2012), Entlohnungsgruppe AK, Entlohnungsstufe 3. Das Mindestgehalt auf Basis der 57,5 % Beschäftigung beträgt € 1374,54 brutto. Es wird darauf hingewiesen, dass sich das angeführte Mindestentgelt aufgrund von gesetzlichen Vorschriften gegebenenfalls durch anrechenbare Vordienstzeiten sowie sonstige mit den Besonderheiten des Arbeitsplatzes verbundene Entgeltbestandteile erhöht.

Ihr Profil:

  • idealerweise Ausbildung „Assistenz an Schulen“ der päd. Hochschule (abgeschlossen bzw. in Ausbildung), gerne auch Quereinsteiger*innen
  • selbstständiges Arbeiten und hohes Verantwortungsbewusstsein
  • Freude und Erfahrung im Umgang mit Kindern mit individuellen Bedürfnissen
  • Flexibilität und Kreativität
  • Sicheres Auftreten sowie hohe soziale und kommunikative Kompetenzen
  • Belastbarkeit, Einsatzbereitschaft und Teamfähigkeit

Ihre Aufgabenbereiche:

  • Unterstützung im schulischen Alltag für Schüler*innen mit individuellen Bedürfnissen
  • Unterstützung bei schulischen Anforderungen in Absprache mit der Lehrperson
  • Einzelförderung nach fachlicher Anleitung der Lehrperson
  • Ermöglichung und Unterstützung von Sozialkontakten mit anderen Kindern
  • Emotionale Unterstützung und Stärkung im Bereich der Persönlichkeitsentwicklung

Schriftliche Bewerbungen sind bis spätestens Dienstag, 26.05.2026 im Gemeindeamt Serfaus, z.H. Amtsleitung, Gänsackerweg 2, 6534 Serfaus oder per E-Mail an amtsleiter@serfaus.gv.at einzubringen.

Dem Bewerbungsschreiben sind folgende Unterlagen anzuschließen:
Lebenslauf mit Lichtbild, Geburtsurkunde, Staatsbürgerschaftsnachweis, Schul- und Dienstzeugnisse, bei männlichen Bewerbern der Nachweis über den abgeleisteten Präsenz- bzw. Zivildienst. Die Vorlage eines polizeilichen Führungszeugnisses ist bei Anstellung erforderlich.

Auf § 2 des Gemeinde-Gleichbehandlungsgesetzes 2005 in Verbindung mit § 7 des Landes-Gleichbehandlungsgesetzes 2005 wird hingewiesen.

Der Bürgermeister
Karl Heymich

Gehaltsspanne

  • Von 1.374,54 € pro Monat

Erforderliche Fähigkeiten

  • Belastbarkeit
  • Durchsetzungsvermögen
  • Teamfähigkeit
  • Soziales Engagement