Bei der Gemeinde Tannheim gelangt ab 1. September 2025 die Karenzstelle einer
pädagogischen Fachkraft (m/w/d)
in Vollbeschäftigung zur Besetzung.
Die Anstellung ist befristet. Die Übernahme in ein Dienstverhältnis auf unbestimmte Zeit nach Gemeinde-Vertragsbedienstetengesetz - G-VBG 2012, LGBl. Nr. 119/2011 i.d.j.g.F. ist möglich. Die Einstufung erfolgt nach den Bestimmungen des Gemeinde-Vertragsbedienstetengesetzes 2012 – G-VBG 2012, LGBl. Nr. 119/2011 i.d.j.g.F., Entlohnungsgruppe ki1. Das Mindestentgelt beträgt monatlich € 3.252,90 brutto. Das angeführte Mindestentgelt erhöht sich aufgrund von gesetzlichen Vorschriften gegebenenfalls durch anrechenbare Vordienstzeiten.
Anforderungen:
- Abgeschlossene Berufsausbildung als Kindergartenpädagoge/in
- Absolvierung eines Erste-Hilfe-Kurses
- Begeisterung, verantwortungsvoller Umgang mit Kindern sowie den Eltern
- Kommunikationsfähigkeit, Flexibilität, Kreativität, sicheres Auftreten
Schriftliche Bewerbungen mit den üblichen Unterlagen (Lebenslauf, Geburtsurkunde, Staatsbürgerschaftsnachweis, Strafregisterbescheinigung Kinder- und Jugendfürsorge und Gesundheitszeugnis können nachgereicht werden, Nachweis über die Schulausbildung, allfällige Dienstzeugnisse und bei männlichen Bewerbern den Nachweis über den abgeleisteten Präsenz- bzw. Zivildienst oder die Befreiung) sind bis spätestens 11. Juli 2025 bei der Gemeinde Tannheim, 6675 Tannheim, Höf 36 oder per Email an gemeinde@tannheim.gv.at einzubringen.
Bei Rückfragen steht gerne Herr Luca Börtzler, 0676/6594429 zur Verfügung.
Wir freuen uns auf eure Bewerbungen!
Auf § 2 des Gemeinde-Gleichbehandlungsgesetzes 2005 in Verbindung mit § 7 des Landes-Gleichbehandlungsgesetzes 2005 wird hingewiesen.
Der Bürgermeister
Ing. Harald Kleiner
Art des Abschlusses
- AHS/BHS
- Anderer
Erforderliche Fähigkeiten
- Abgeschlossene Berufsausbildung