
Pädagogische Fachkraft (m/w/d)
Bei der Gemeinde Höfen gelangt ab 08. September 2025 eine Stelle als
Pädagogische Fachkraft für den Kindergarten
mit einem Beschäftigungsausmaß von 30,00 Wochenstunden, dies entspricht 75% der Vollbeschäftigung, befristet bis 10.07.2026 mit der Option auf Verlängerung zur Besetzung.
Von den Bewerberinnen werden folgende Voraussetzungen erwartet (vgl. § 30-33 TKKG):
- Abgeschlossene Ausbildung als Kindergartenpädagogin
- Selbständiges Arbeiten, gute Teamfähigkeit und freundliches Auftreten
- Belastbarkeit sowie Flexibilität
- Verantwortungsvoller Umgang und Freude an der Arbeit mit Kindern
- Österreichische Staatsbürgerschaft oder EU-Bürgerschaft
- Einwandfreier Leumund
- Abgeleisteter Präsenz-/Zivildienst o. Befreiungsbescheid bei männlichen Bewerbern
Entlohnung:
Nach den Bestimmungen des Gemeinde-Vertragsbedienstetengesetz 2012, Entlohnungsgruppe ki2 (mit Ferien). Das Mindestentgelt für diese Verwendung beträgt monatlich brutto € 2.812,90 bei Vollbeschäftigung (100 %), welches sich aufgrund der gesetzlichen Vorschriften gegebenenfalls durch anrechenbare Vordienstzeiten sowie sonstige mit den Besonderheiten des Arbeitsplatzes verbundenen Entlohnungsbestandteilen erhöht.
Bewerbung:
Bewerbungen sind unter Anschluss eines Lebenslaufs, der Nachweise der in der Ausschreibung genannten Erfordernisse und der Gründe, die die Bewerberin bzw. den Bewerber für die ausgeschriebene Funktion geeignet erscheinen lassen, schriftlich bis spätestens 02.05.2025, an die Gemeinde Höfen, Hauptstraße 24, 6604 Höfen oder per E-Mail: amtsleiter@hoefen.tirol.gv.at zu richten.
Die Bewerbungen werden selbstverständlich vertraulich behandelt, die Entscheidung über die Einstellung obliegt dem Gemeindevorstand.
Auf § 2 des Gemeinde-Gleichbehandlungsgesetzes 2005 in Verbindung mit § 7 des Landes-Gleichbehandlungsgesetzes 2005 wird hingewiesen.
Der Bürgermeister Rüdiger Reyman
Studienfach
- Pädagogik