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Pädagogische Fachkraft inkl. Leitungstätigkeit (m/w/d)

Pädagogische Fachkraft inkl. Leitungstätigkeit (m/w/d)

Gemeinde Tannheim
location6675 Tannheim, Österreich
VeröffentlichtVeröffentlicht: 27.6.2025
Bildung und Pädagogik
Vollzeit
ab € 3.000,-

Bei der Gemeinde Tannheim gelangt ab 18. August 2025 die unbefristete Stelle einer

pädagogischen Fachkraft inkl. Leitungstätigkeit

im Kindergarten m/w/d

in Vollbeschäftigung zur Besetzung.

Die Einstufung erfolgt nach den Bestimmungen des Gemeinde-Vertragsbedienstetengesetzes 2012 – G-VBG 2012, LGBl. Nr. 119/2011 in der jeweils geltenden Fassung, Entlohnungsgruppe ki1/3 inkl. Leitungstätigkeit für 2 Gruppen.

Das Mindestentgelt beträgt monatlich € 3.354,70 brutto. Es wird darauf hingewiesen, dass sich das angeführte Mindestentgelt aufgrund von gesetzlichen Vorschriften gegebenenfalls durch anrechenbare Vordienstzeiten sowie sonstige mit den Besonderheiten des Arbeitsplatzes verbundene Entgeltbestandteile erhöht.

Von den BewerberInnen werden folgende Voraussetzungen erwartet:

  • Erfolgreiche Ablegung der Reife- und Diplomprüfung für Kindergärten oder der Diplomprüfung für Kindergartenpädagogik
  • Absolvierung eines Erste-Hilfe-Kurses
  • verantwortungsvoller Umgang mit Kindern
  • Kommunikationsfähigkeit, Flexibilität, Kreativität, sicheres Auftreten
  • Mindestens 3 Jahre Tätigkeit als pädagogische Fachkraft in einem Kindergarten

Schriftliche Bewerbungen mit den üblichen Unterlagen (Lebenslauf, Geburtsurkunde, Staatsbürgerschaftsnachweis, Strafregisterbescheinigung Kinder- und Jugendfürsorge und Gesundheitszeugnis können nachgereicht werden, Nachweis über die Schulausbildung, allfällige Dienstzeugnisse und bei männlichen Bewerbern den Nachweis über den abgeleisteten Präsenz- bzw. Zivildienst oder die Befreiung) sind

bis spätestens 11. Juli 2025

bei der Gemeinde Tannheim, 6675 Tannheim, Höf 36 oder per Email an gemeinde@tannheim.gv.at einzubringen.

Für Informationen steht Ihnen Bürgermeister Ing. Harald Kleiner, Tel. 0676 555 6340, zur Verfügung.

Wir freuen uns auf eure Bewerbungen!

Auf § 2 des Gemeinde-Gleichbehandlungsgesetzes 2005 in Verbindung mit § 7 des Landes-Gleichbehandlungsgesetzes 2005 wird hingewiesen.

Der Bürgermeister
Ing. Harald Kleiner

Gehaltsspanne

  • ab € 3.000,-