
pädagogische Fachkraft 15a oder Assistenzkraft 15A (m/w/d)
Gemäß § 8 und 9 des Oö. Gemeinde-Dienstrechts- und Gehaltsgesetzes 2002, LGBl. Nr. 52/2002 i.d.g.F., in Verbindung mit dem Oö. Kinderbildungs- und -betreuungs-Dienstgesetz wird für den Kindergarten Pestalozzistraße folgender Dienstposten zur Besetzung ausgeschrieben:
pädagogische Fachkraft 15a
oder Assistenzkraft 15A
(m/w/d) Teilzeitbeschäftigung mit 15 bis 20 Wochenstunden
Gehaltsschema KBP/GDG 22.3
Dienstantritt: zum ehestmöglichen Zeitpunkt
Entlohnung: Das Mindestentgelt für 20 Wochenstunden beträgt je nach Berufserfahrung und Anrechnung von Vordienstzeiten € 1.660,80 bzw. 1.340,50 brutto.
Aufgabenbereich pädagogische Fachkraft:
- Qualifizierte Förderung, Begleitung und Betreuung der anvertrauten Kinder nach den gesetzlichen Bestimmungen des Oö. Kinderbildungs- und -betreuungsgesetzes
- Eigenverantwortliches Arbeiten
- Gute Kooperation mit der Einrichtungsleitung und dem Team
- Mitwirken an der Umsetzung des pädagogischen Konzeptes
Aufgabenbereich pädagogische Assistenzkraft:
- Unterstützung in der Gruppe unter Anleitung der pädagogischen Fachkraft
- Gute Kooperation mit der Einrichtungsleitung und dem Team
- Mitwirken an der Umsetzung des pädagogischen Konzeptes
Voraussetzungen pädagogische Fachkraft:
- Ausgebildete/r Kindergartenpädagog:in/Elementarpädagog:in
- Gute Kommunikationsfähigkeit, Teamfähigkeit und organisatorische Fähigkeiten
- Flexibilität in Bezug auf Arbeitszeit
- Besonderes Verantwortungsbewusstsein für die Beaufsichtigung der anvertrauten Kinder
Voraussetzungen pädagogische Assistenzkraft:
- Facheinschlägige Grundausbildung gemäß Oö. KBG (Ausbildung zur pädagogischen Assistenzkraft)
- Gute Kommunikationsfähigkeit, Teamfähigkeit und organisatorische Fähigkeiten
- Flexibilität in Bezug auf Arbeitszeit
- Besonderes Verantwortungsbewusstsein für die Beaufsichtigung der anvertrauten Kinder
Wir bieten:
- Eine interessante, abwechslungsreiche Tätigkeit
- Fortbildungsmöglichkeiten
- Gutes Betriebsklima
- Ein familiäres, wertschätzendes Team
- 7 Wochen Urlaub
- Krankenfürsorge der Gemeindebediensteten (KFG)
Allgemeine Voraussetzungen:
- Österreichische Staatsbürgerschaft bzw. Staatsangehörige, denen aufgrund von Staatsverträgen im Rahmen der europäischen Integration dieselben Rechte für den Berufszugang gewährt werden
- Volle Handlungsfähigkeit
- Persönliche, gesundheitliche und fachliche Eignung für die vorgesehene Verwendung
- Nachweis über absolvierten Erste-Hilfe-Grundkurs (nicht älter als 3 Jahre) bzw. Bereitschaft, diesen eigenständig ehestmöglich nachzuholen (verpflichtend alle 4 Jahre)
- Abgeleisteter Präsenz- oder Zivildienst bei männlichen Bewerbern
Auwahlverfahren:
- Die Gemeinde behält sich vor, einen Schnuppertag bzw. ein Vorstellungsgespräch durchzuführen.
- Allfällige Kosten (Fahrtspesen usw.) im Zusammenhang mit dem Auswahlverfahren werden nicht ersetzt.
Die Bewerbungen sind schriftlich mit Nachweis der für den Dienstposten erforderlichen Aufnahmevoraussetzungen beim Marktgemeindeamt Timelkam einzubringen. Die Bewerbung kann auch per Mail an eingebracht werden. Ein entsprechendes Bewerbungsformular (Antrag auf Aufnahme in den Gemeindedienst) steht auf der Gemeindehomepage unter www.timelkam.at zur Verfügung bzw. kann ein solches zu den Öffnungszeiten auch im Gemeindeamt abgeholt werden.
Nähere Auskünfte erteilt Ihnen die Amtsleitung (Tel.: 07672/95105, DW 30, oder 32).