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Mitarbeiter/in für das Bauamt (m/w/d)

VeröffentlichtVeröffentlicht: 23.10.2026

Bei der Gemeinde Waidring gelangt die Stelle eines Mitarbeiters/einer Mitarbeiterin im Bauamt mit einem Beschäftigungsausmaß von 100 % oder nach Vereinbarung ehestmöglich zur Besetzung.


Das Aufgabengebiet umfasst mitunter:

  • Fachliche Prüfung und Bearbeitung von Bauverfahren bis zur Bescheiderstellung
  • Abwicklung von Raumordnungsverfahren – ÖRK, Flächenwidmungs- und Bebauungspläne
  • Allgemeine Angelegenheiten der Bau- und Feuerpolizei, Feuerbeschau
  • Angelegenheiten nach dem Tiroler Straßengesetz einschl. Erstellung von Bescheiden nach dem Straßengesetz sowie von Verordnungen und Bescheiden nach der Straßenverkehrsordnung
  • Fachliche Unterstützung des Gemeindebauhofes auf dem Infrastruktursektor (Straßen, Wasser, Kanal, Friedhof, Gebäude)


Von den Bewerbern werden folgende Voraussetzungen erwartet:

  • Abgeschlossene Technische Ausbildung, bspw. HTL Fachrichtung Bauwesen
  • Österreichische Staatsbürgerschaft oder EU-/EWR-Bürger/in
  • Sehr gute Deutsch- und EDV-Kenntnisse
  • Selbstständiges Arbeiten, organisatorische Fähigkeiten
  • Persönliche und zeitliche Flexibilität für Teilnahme an Sitzungen und Verhandlungen
  • Bei männlichen Bewerbern abgeschlossener Präsenz- oder Zivildienst


Bewerber/innen erwartet ein breites Spektrum an Aufgaben in einer abwechslungsreichen Tätigkeit mit Eigenverantwortung. Neben einem krisensicheren Arbeitsplatz bestehen vielfältige Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten zur Erlangung vertiefender Fachkenntnisse.


Die Einstufung und Entlohnung erfolgt nach den Bestimmungen des Gemeinde-Vertragsbedienstetengesetzes 2012, G-VBG 2012, LGBL. Nr. 119/2011 in der jeweils geltenden Fassung.


Bewerbungen sind bis 20.11.2026 beim Gemeindeamt Waidring, Dorfstraße 9, 6384 Waidring, E-Mail amtsleitung@waidring.gv.at einzubringen.


Dem Bewerbungsschreiben sind folgende Unterlagen anzuschließen:
Geburtsurkunde, Nachweis der Staatsbürgerschaft, Lebenslauf, Studiennachweis(e), Zeugnisse, allfällige Dienstzeugnisse, bei männlichen Bewerbern Nachweis über Ableistung Präsenz/Zivildienst.


Auf § 2 des Gemeinde-Gleichbehandlungsgesetzes 2005 in Verbindung mit § 7 des Landes-Gleichbehandlungsgesetzes 2005 wird hingewiesen.


Für Auskünfte und Rückfragen steht AL Ing. Patrick Gebhardt, Tel. 05353/5202-0, zur Verfügung.


Der Bürgermeister:
Georg Hochfilzer