Bei der Gemeinde Waidring gelangt die Stelle eines Mitarbeiters/einer Mitarbeiterin im Bauamt mit einem Beschäftigungsausmaß von 100 % oder nach Vereinbarung ehestmöglich zur Besetzung.
Das Aufgabengebiet umfasst mitunter:
- Fachliche Prüfung und Bearbeitung von Bauverfahren bis zur Bescheiderstellung
- Abwicklung von Raumordnungsverfahren – ÖRK, Flächenwidmungs- und Bebauungspläne
- Allgemeine Angelegenheiten der Bau- und Feuerpolizei, Feuerbeschau
- Angelegenheiten nach dem Tiroler Straßengesetz einschl. Erstellung von Bescheiden nach dem Straßengesetz sowie von Verordnungen und Bescheiden nach der Straßenverkehrsordnung
- Fachliche Unterstützung des Gemeindebauhofes auf dem Infrastruktursektor (Straßen, Wasser, Kanal, Friedhof, Gebäude)
Von den Bewerbern werden folgende Voraussetzungen erwartet:
- Abgeschlossene Technische Ausbildung, bspw. HTL Fachrichtung Bauwesen
- Österreichische Staatsbürgerschaft oder EU-/EWR-Bürger/in
- Sehr gute Deutsch- und EDV-Kenntnisse
- Selbstständiges Arbeiten, organisatorische Fähigkeiten
- Persönliche und zeitliche Flexibilität für Teilnahme an Sitzungen und Verhandlungen
- Bei männlichen Bewerbern abgeschlossener Präsenz- oder Zivildienst
Bewerber/innen erwartet ein breites Spektrum an Aufgaben in einer abwechslungsreichen Tätigkeit mit Eigenverantwortung. Neben einem krisensicheren Arbeitsplatz bestehen vielfältige Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten zur Erlangung vertiefender Fachkenntnisse.
Die Einstufung und Entlohnung erfolgt nach den Bestimmungen des Gemeinde-Vertragsbedienstetengesetzes 2012, G-VBG 2012, LGBL. Nr. 119/2011 in der jeweils geltenden Fassung.
Bewerbungen sind bis 20.11.2026 beim Gemeindeamt Waidring, Dorfstraße 9, 6384 Waidring, E-Mail amtsleitung@waidring.gv.at einzubringen.
Dem Bewerbungsschreiben sind folgende Unterlagen anzuschließen:
Geburtsurkunde, Nachweis der Staatsbürgerschaft, Lebenslauf, Studiennachweis(e), Zeugnisse, allfällige Dienstzeugnisse, bei männlichen Bewerbern Nachweis über Ableistung Präsenz/Zivildienst.
Auf § 2 des Gemeinde-Gleichbehandlungsgesetzes 2005 in Verbindung mit § 7 des Landes-Gleichbehandlungsgesetzes 2005 wird hingewiesen.
Für Auskünfte und Rückfragen steht AL Ing. Patrick Gebhardt, Tel. 05353/5202-0, zur Verfügung.
Der Bürgermeister:
Georg Hochfilzer