
Mitarbeiter/in für das Bauamt (m/w/d)
Die Marktgemeinde Hausmannstätten sucht zum ehestmöglichen Eintritt einen/e
Mitarbeiter/in für das Bauamt (m/w/d)
mit einem Beschäftigungsausmaß von 40 Wochenstunden (100% der Vollbeschäftigung)
Zu den wesentlichen Aufgaben gehören (auszugsweise):
- Bearbeitung sämtlicher Aufgabenstellungen im Bauamt: beispielhaft in den Fachgebieten Bau-, Raumordnungs-, Straßen-, Veranstaltungsrecht, Feuerpolizei etc.
- Vorbereiten und Erstellen von Kundmachungen, Verhandlungsschriften, Bescheiden, Baulandbestätigungen, Fertigstellungsanzeigen, Unterlagen für den Bauausschuss etc.
- Prüfung von Projektunterlagen und Führung von mündlichen Verhandlungen
- Mitarbeit bei der Bauberatung (z.B. Anträge, Förderansuchen etc.)
- Abhandlung von Rechtsmittelverfahren
- Qualifizierte Mitarbeit bei der Abwicklung von Ausschreibungen
- Erfassung der Bemessungsgrundlagen für die Vorschreibung von Erschließungsabgaben
- Aktenpflege, Registerpflege (z.B. AGWR, GIS etc.) und Archivierung
- Vorbereitung von und Teilnahme an Sitzungen der Kollegialorgane (auch abends)
- Unterstützung des Bürgermeisters und der Amtsleitung in allen fachlichen, organisatorischen und administrativen Belangen im Bereich des Bauamtes
Wir erwarten von Ihnen:
- Reifeprüfung (Abschluss an einer berufsbildenden höheren Schule mit Schwerpunkt Bautechnik bzw. abgeschlossenes Studium der Rechtswissenschaften von Vorteil)
- Hohe Kommunikations- und Organisationsfähigkeit sowie Ausdrucks- & Formulierungsfähigkeit
- Sicheres Auftreten und ausgezeichnete Umgangsformen
- Eigenverantwortung, Teamfähigkeit und höchste Diskretion
- Sehr gute Kenntnisse im Umgang mit MS-Office Anwendungen
- Erfahrung mit SAP Programmen und GeOrg Kenntnisse von Vorteil
- Mehrjährige einschlägige Berufserfahrung (im öffentlichen Dienst) von Vorteil
- Bereitschaft zu Weiterbildung, insbesondere zur Ablegung der Verwaltungsdienstprüfung für den Gehobenen Verwaltungsdienst
- Führerschein der Klasse B
Wir bieten Ihnen:
- Ein abwechslungsreiches Tätigkeitsfeld im kommunalen Bereich
- Ein positives und kollegiales Arbeitsumfeld
- Attraktive Dienstzeiten
- Einen sicheren Arbeitsplatz im öffentlichen Dienst
- Ein unbefristetes Dienstverhältnis (die ersten 3 Monate gelten als Probemonate)
- Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten
- Eine sechste Urlaubswoche ab dem 43. Lebensjahr
Anstellungserfordernisse:
- Österreichische Staatsbürgerschaft (auf Grund der Verwendung)
- Das vollendete 18. Lebensjahr
- Bei männlichen Bewerbern: Abgeleisteter Präsenz- oder Zivildienst, alternativ der Nachweis der Befreiung
- Volle Handlungsfähigkeit
- Die allgemeine und gesundheitliche Eignung für den Dienst
- Einwandfreies Vorleben (Strafregisterbescheinigung)
Verdienstmöglichkeit:
- Die Entlohnung erfolgt nach den Bestimmungen des Steiermärkischen Gemeinde-Vertragsbedienstetengesetzes 1962, LGBl. Nr. 160 idgF und unter Berücksichtigung des Steiermärkischen Landes-Gleichbehandlungsgesetzes 2023, LGBl 46/2023 im Entlohnungsschema I – Angestellte
- Der monatliche Mindestbezug inklusive Zulagen liegt bei einem Beschäftigungsausmaß von 100% der Vollbeschäftigung bei € 3.000,-- brutto
- Aufgrund der gesetzlich anrechenbaren Vordienstzeiten ist eine Einreihung in eine höhere Entlohnungsstufe möglich
Der schriftlichen Stellenbewerbung sind folgende Unterlagen (in Kopie) anzuschließen:
Ein Motivationsschreiben, Lebenslauf, Nachweis über relevante abgeschlossene Ausbildungen, Dienstzeugnisse, Staatsbürgerschaftsnachweis, Strafregisterbescheinigung (kann bei Dienstantritt nachgereicht werden), Führerschein, Versicherungsdatenauszug.
Bewerbungen sind bis spätestens Mittwoch, 12. August 2026, 12.00 Uhr an die Marktgemeinde Hausmannstätten, Marktplatz 1-2, 8071 Hausmannstätten oder per E-Mail an gde@hausmannstaetten.gv.at zu richten.
Gem. § 37 ff. DSG werden Ihre Daten ausschließlich zum Zwecke der Prüfung einer Anstellung verwendet. Nach Abschluss des Ausschreibungsprozesses werden sie ausschließlich auf ausdrücklichen Wunsch in Evidenz gehalten. Etwaige, im Zusammenhang mit der Bewerbung entstehende Kosten werden nicht ersetzt.