
Leiter/Leiterin (m/w/d) der Finanzabteilung
Stellenausschreibung
Die Marktgemeinde Regau ist eine attraktive, wachsende Gemeinde mit starker Wirtschaft, hervorragender Verkehrsanbindung, intakter Natur, lebendigem Gemeindeleben und ausgezeichneten Bildungseinrichtungen. Am Marktgemeindeamt bieten wir ein stabiles, wertschätzendes und krisensicheres Arbeitsumfeld mit einer Top-Krankenversicherung und freuen uns auf neue Kolleginnen und Kollegen. Wir sind ein motiviertes gemischtes Team von jungen und erfahrenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern. Ein gesundes Verhältnis zwischen Arbeit, Familie und Freizeit ist uns wichtig. Wir bemessen die Onboarding Zeit großzügig, bieten die Möglichkeit zum Besuch von Schulungen und Weiterbildung und geben intensive Hilfestellungen in der Einarbeitungsphase.
Leiter/Leiterin (m/w/d)
der Finanzabteilung
der Marktgemeinde Regau
Gemäß dem Beschluss des Gemeindevorstandes der Marktgemeinde Regau und den Bestimmungen des OÖ Gemeinde-Dienstrechts- und Gehaltsgesetz 2002 idgF wird folgender Dienstposten ausgeschrieben:
Leiter/Leiterin der Finanzabteilung der Marktgemeinde Regau
VB-Funktionslaufbahn: GD 12.2
Beschäftigungsausmaß: 40 Wochenstunden
Dienstverhältnis: Vorerst befristet auf ein Jahr
Dienstbeginn: Ehestmöglich
Gehalt: Grundgehalt bei Vollbeschäftigung 40 Wochenstunden in GD 12.2 € 4.086, -
nach anrechenbaren Vordienstzeiten entsprechend höher.
Ihre Aufgabenbereiche als der Leiter/Leiterin der Finanzverwaltung
- Erstellung Voranschlag, Nachtragsvoranschlag, Mittelfristige Finanzplanung, Gebührenkalkulation
- Umsetzung Prozesse, Aufbau von Controlling-Systemen (Betriebswirtschaftliche Auswertungen, Finanzberichte, Soll-Ist-Vergleiche usw.)
- Ausschreibung von Darlehen, Förderabrechnungen, (Projekt-)Controlling, Liquiditätsplanung
- Vorbereitung der Unterlagen für den Gemeinderat, Gemeindevorstand und den Prüfungsausschuss einschließlich Abhaltung und Nachbereitung der Sitzungen
- Zusammenarbeit und Abstimmung mit anderen Behörden
- Allgemeine Angelegenheiten der Finanzabteilung
- Weitere Aufgaben entsprechend dem Geschäftsverteilungsplan
Fachlich erfüllen Sie diese Voraussetzungen:
Niveau eines/einer Absolventen/Absolventin einer höheren Bildungseinrichtung (vorzugsweise Universität, Fachhochschule, HAK oder einer vergleichbaren Einrichtung) bzw. abgeschlossene einschlägige (kaufmännische) Berufsausbildung mit langjähriger, einschlägiger Berufserfahrung (vorzugsweise in einer Gemeinde oder sonstigen öffentlichen Behörde) und sehr gute IT-Kenntnisse.
Abgeschlossene Dienstausbildung nach der Oö. Gemeinde-Dienstausbildungsverordnung 2005, sofern diese noch nicht abgelegt wurde, ist diese innerhalb von 3 Jahren ab Dienstantritt verpflichtend zu absolvieren
Persönlich zeichnen Sie aus:
- Führungskompetenz bzw. Erfahrung in der Führung eines kleinen Teams
- Hohes Maß an Sozialkompetenz, Motivationskraft, Teamorientierung
- Ausgeprägte Kunden- und Dienstleistungsorientierung
- Unternehmerisches strategisches Denken und ganzheitliches Verständnis
- Bereitschaft zur fachlichen und persönlichen Weiterbildung
- Seriöses und gepflegtes Auftreten sowie Offenheit und Objektivität
- Interesse am Erlernen gemeindespezifischer IT Anwendungen
- Einsatzbereitschaft und Flexibilität
- Genauigkeit, Belastbarkeit und Ausdauer sowie Bereitschaft zu zeitlichen Mehrleistungen
- Führerschein Klasse B
Weiters erfüllen Sie die allgemeinen Voraussetzungen:
BewerberInnen für diesen Dienstposten müssen die in den §§ 30 und 31 OÖ GDG enthaltenen allgemeinen Voraussetzungen unter Vorlage der entsprechenden Nachweise erfüllen.
Dazu zählen unter anderem:
- Österreichische bzw. EWR-/EU Staatsbürgerschaft (vgl. § 144 Oö. GDG)
- Volle Handlungsfähigkeit
- Persönliche, körperliche, gesundheitliche und fachliche Eignung für die vorgesehene Verwendung
- Ausgezeichnete Kenntnisse der deutschen Sprache in Wort und Schrift
- Einwandfreies Vorleben
- Mindestalter von 19 Jahren
- Männliche Bewerber haben einen Nachweis über den absolvierten Präsenz- bzw. Zivildienst (sofern die gesundheitliche Eignung gegeben war) zu erbringen.
Auswahlverfahren:
Das Auswahlverfahren erfolgt gem. § 11 OÖ GDG 2002. Die Marktgemeinde Regau behält sich das Recht vor, Vorstellungsgespräche zu führen und allfällige Tests und fachliche Begutachtungen zu verlangen. Allfällige Kosten im Zusammenhang mit der Bewerbung, wie zB. Fahrtkosten werden im Auswahlverfahren nicht ersetzt.
Einreichungsunterlagen und Bewerbungsfrist:
Bewerbungen samt entsprechender Unterlagen (Lebenslauf, Zeugnisse, Nachweise, etc) sind an das
Marktgemeindeamt Regau
Regau 9
4844 Regau
zu richten und müssen bis spätestens 22. November 2026 beim Marktgemeindeamt Regau eingelangt sein.
Der Bürgermeister:
Peter Harringer
https://www.regau.at/Stellenausschreibung_5
Sozialleistungen und Benefits der Marktgemeinde Regau
Die Marktgemeinde Regau ist Dienstgeberin für mehr als 40 Beschäftigte, die in unterschiedlichen Berufen und Berufsfeldern in unseren unterschiedlichen Dienststellen eine wichtige und sinnstiftende Tätigkeit für die Regauer Bevölkerung ausüben. Wir sind ein wunderbar gemischtes Team aus jüngeren und älteren Mitarbeitern du Mitarbeiterinnen und ergänzen uns sehr gut. Ein gutes und gesundes Arbeitsklima, gegenseitige Wertschätzung und Vertrauen sind uns sehr wichtig. Wir suchen Menschen, die eine sinnerfüllte Tätigkeit, zum Wohle der Allgemeinheit ausüben wollen und sich engagiert einbringen. Neben den per Landesgesetz festgelegten Gehältern können wir unseren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern auch die nachstehenden zusätzlichen Leistungen anbieten:
Besonderheiten und Vorteile im öffentlichen Dienst bei der Marktgemeinde Regau
Gesichertes Dienstverhältnis mit attraktiver Work-Life-Balance
Die Regelungen des öffentlichen Dienstes sind landesgesetzlich vorgegeben. Es besteht für alle Bediensteten grundsätzlich ein allgemeiner Kündigungsschutz, denn eine Beendigung des Dienstverhältnisses ist nur bei Vorliegen bestimmter und konkreter Gründe möglich. Man hat also einen sehr sicheren Arbeitsplatz:
Die Tätigkeit in der Gemeinde ist krisensicher. Es gibt keine Kurzarbeit oder Kürzungen durch Umsatzeinbußen.
Trotz globaler Krisen besteht ein gesichertes Einkommen. Der Dienst für die Bevölkerung ist immer gefragt und wichtig.
Die Marktgemeinde kann als Dienstgeber praktisch nicht insolvent werden, die Gemeinde kann nicht „in Konkurs gehen“. Auch wenn in manchen Bereichen gespart werden muss, besteht keine Gefahr, dass die Gemeinde gänzlich zahlungsunfähig wird.
Wir bemühen uns um unsere Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen und versuchen - soweit es die gesetzlichen Grundlagen und der Dienstbetrieb zulassen - mit Teilzeitregelungen, flexiblen Dienstzeiten, Pflegefreistellungen, Altersteilzeitvereinbarungen, Papa Monat, verlängerten Karenzzeiten, etc. die notwendige Work-Life-Balance zu ermöglichen. Beinahe alle unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter haben Familie. Wir verstehen, wie schwierig es sein kann, Familie und Beruf unter einen Hut zu bringen. Bislang konnten wir immer eine für alle zufriedenstellende Lösung finden. Wir möchten, dass unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sich am Arbeitsplatz wertgeschätzt und wohl fühlen.
Sinnstiftende Tätigkeiten
Die Tätigkeit in der Marktgemeinde Regau ist durch ihre Bedeutung für die Bevölkerung in allen Bereichen sinnstiftend und abwechslungsreich. In vielen Bereichen gibt es eine professionelle Routine und darin ist auch ein spannendes und herausforderndes Tätigkeitsumfeld enthalten. In sehr vielen Positionen hat man laufend Kontakte mit der Bevölkerung und bewegt sich in einem sehr kommunikativen, sozialen Arbeitsumfeld.
Unsere Tätigkeit ist in allen Bereichen für die Regauer und Regauerinnen. Wir sind ganz nah an den Bürgerinnen und Bürgern. Der Wert unserer Dienstleistung kommt unmittelbar bei den Menschen an. Darauf sind wir auch recht stolz.
Durch den direkten Kontakt für und mit den Menschen ist der Dienst in der Marktgemeinde Regau auch öffentlichkeitswirksam und reicht oftmals über die Grenzen unserer Gemeinde hinaus.
Besonderheit im Gemeindedienst – höherwertige Krankenversicherung
Im Gemeindedienst besteht seit 01.01.2001 eine sichtbar höherwertigere Krankenversicherung bei der KFG mit einem deutlich größeren Leistungsumfang als bei anderen Krankenversicherungen.
Kinderbeihilfe, Haushaltsbeihilfe und Schulbeihilfe für Kinder
Für Kinder im gemeinsamen Haushalt, für die Familienbeihilfe gebührt, wird eine Kinderbeihilfe in der Höhe von € 15,- monatlich inklusive Sonderzahlungen ausbezahlt (Aliquotierung bei Teilzeitbeschäftigung). Als besondere familienfördernde Maßnahme gibt es auch eine Haushaltsbeihilfe. Diese beträgt das Doppelte des Jahresbetrages der Kinderbeihilfe und beträgt je Kind € 210,- je Kalenderhalbjahr. Im zweiten Kalenderhalbjahr kommt je nach Alter des Kindes noch eine Schulbeihilfe hinzu, die sich wie folgt staffelt:
im 6. und im 10. Lebensjahr € 45,- (Schuleintritt)
vom 15. bis zum 18. Lebensjahr € 52,50
vom 19. bis zum 25. Lebensjahr € 150,-
Wechsel/Aufstieg im Gemeindedienst
In der Marktgemeinde Regau ergeben sich durch Zu- und Abgang, durch Pensionierungen, Wohnortwechsel und auch Karenzierungen immer wieder neue Perspektiven für unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die sich weiterentwickeln wollen und nach neuen Aufgaben streben.
Aus- und Fortbildungen
In vielen Bereichen sind neben einer fundierten Ausbildung laufende Fortbildungen wesentlich, um auch künftig den Anforderungen moderner Dienstleister gerecht zu werden. Für die Abwicklung und Ermöglichung von Schulungen, Kursen, Seminaren bis hin zu spezifischen Ausbildungen, wie die Dienstausbildung im Verwaltungsdienst, werden angepasste und spezifische Angebote erstellt (z.B. Führerscheine, Lehrabschlüsse, Matura, angepasste Zeitmodelle). Wir freuen uns über Mitarbeiter:innen, die sich weiterbilden wollen und fördern sie.
Eine professionell gestaltete und größtmögliche Sicherheit gebende Einschulungsphase gibt es bei allen unseren stellen.
Allgemeine Sozialleistungen
Dienstzeiten
Gleitzeitmodell am Amt, versch. Arbeitszeitmodelle nach Vereinbarung möglich
2.11.: Allerseelen dienstfreier Nachmittag
24.12. und 31.12.: Weihnachten ganztags frei und Silvester nachmittags dienstfrei
Weihnachtsausflug/Betriebsausflug/Klausur
Vor Weihnachten findet unser jährlicher Weihnachtsausflug statt. Meistens fahren wir mit einem angemieteten Bus alle gemeinsam (Bürgermeister, Mitarbeiter:innen von Amt, Bauhof und im Reinigungsdienst tätige Kolleginnen und auch unsere rüstigen Pensionistinnen und Pensionisten) zu einem „geheimen“ Ziel, besuchen dort einen schönen Adventmarkt und gehen dann gemeinsam Essen. Die Kosten für den gesamten Ausflug trägt die Marktgemeinde Regau und jede/r Mitarbeiter/in erhält als Weihnachtsgeschenk Regauer Gutscheine, die in den Regauer Gastronomiebetrieben und Geschäften eingelöst werden können.
Alle zwei Jahre machen wir einen zweitägigen Betriebsausflug mit allen aktiven Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern. Auch hierfür trägt die Gemeinde die Kosten.
In längeren Abständen versuchen wir Teamklausuren zur Organisationsentwicklung abzuhalten.
Weitere Leistungen
- Pausen: Nach den gesetzlichen Vorgaben stehen allen Dienstnehmerinnen und Dienstnehmern am Vormittag und am Nachmittag je 15 Minuten bezahlte Pausenzeiten zur Verfügung.
- Faschingsdienstag und amtsinterne Feiern finden regelmäßig statt.
- Kostenlose Parkmöglichkeiten vorhanden.
- In allen Gebäuden der Marktgemeinde besteht vollflächiges WLAN.
- Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern mit Terminen im Außendienst und in bestimmten Positionen werden Mobiltelefone/Notebooks zur Verfügung gestellt.