
Leiter/Leiterin des Gemeindeamtes - Karenzvertretung
Auf Grund des Gemeinderatsbeschlusses vom 22.07.2025 wird von der Gemeinde St. Marienkirchen am Hausruck gemäß §§ 8 und 9 OÖ Gemeindedienstrechts- und Gehaltsgesetz 2002 idgF folgender Dienstposten der Funktionslaufbahn GD 12.1 zur Besetzung öffentlich ausgeschrieben:
Leiter/Leiterin (m/w/d)
des Gemeindeamtes St. Marienkirchen am Hausruck
Karenzvertretung (befristet auf die Dauer der Karenz)
Dienstbeginn: nach Absprache bzw. ehestmöglich
Beschäftigungsausmaß: 40,00 Wochenstunden
Entlohnung: Vertragsbedienstetenposten, Funktionslaufbahn GD 12.1 während der Einschulungsphase Funktionslaufbahn GD 14.1
Aufgabenbeschreibung:
- Leitung des Gemeindeamtes und Führung der gesamten Verwaltung sowie Dienstaufsicht
über alle Dienststellen der Gemeinde - Ansprechpartner für Bürgermeister, Gemeindeorgane, Gemeindebedienstete und
Bevölkerung - Verantwortung für die Vorbereitung, Erledigung und Umsetzung der Beschlüsse der
Gemeindeorgane und Teilnahme an den Sitzungen - Aufgabenerledigung nach dem Geschäftsverteilungsplan oder über Auftrag des
Bürgermeisters insbesondere Personalangelegenheiten, Abwicklung sämtlicher Wahlen,
Vertrags-, Rechts-, und Finanzierungsangelegenheiten sowie Verordnungen - Vorbereitung und Abwicklung der Bauvorhaben und Projekte der Gemeinde
- Budgeterstellung und Budgetabwicklung, Rechnungsabschlusserstellung
- Mitarbeit Verwaltung Gemeindeverband „Bauhofzentrum am Hausruck – BZH“
Allgemeine Aufnahmevoraussetzungen:
- österreichische Staatsbürgerschaft
- volle Handlungsfähigkeit
- einwandfreies Vorleben
- persönliche, gesundheitliche und fachliche Eignung für die Erfüllung der Aufgaben;
- bei männlichen Bewerbern: abgeleisteter Präsenz-, Ausbildungs- oder Zivildienst, sofern die gesundheitliche Eignung dafür gegeben war
Besondere, unbedingt zu erfüllende Anstellungserfordernisse:
- Niveau eines Absolventen einer höheren Schule oder Berufsreifeprüfung
- Führerschein der Gruppe B
Erwünschte Fähigkeiten und Kenntnisse:
- umfangreiches Fachwissen durch mehrjährige Berufserfahrung im Gemeindedienst
- Führungskompetenz und Konfliktlösungsfähigkeit, gutes Organisationsvermögen
- gutes und sicheres Auftreten, Freundlichkeit, Hilfsbereitschaft, Geschick im Umgang mit Bürgern
- Motivationskraft, Teamorientierung, Objektivität und Offenheit, Kritikfähigkeit, Zielstrebigkeit, Ausdauer und Genauigkeit
- Innovations- und Veränderungsbereitschaft
- Bereitschaft zur Weiterbildung im fachlichen und persönlichen Bereich
- entsprechende Dienstausbildung nach der Oö. Gemeinde-Dienstausbildungsverordnung. Sofern diese nicht bereits abgelegt wurde, hat sie zum ehest möglichen Zeitpunkt verpflichtend zu erfolgen
- Sehr gute EDV-Kenntnisse, gute schriftliche und mündliche Ausdrucksfähigkeit
- Belastbarkeit und Bereitschaft zu Mehrleistungen
Auswahlverfahren:
Das Auswahlverfahren erfolgt nach den Bestimmungen des OÖ Gemeindedienstrechts- und Gehaltsgesetz 2002 idgF. Die Gemeinde St. Marienkirchen am Hausruck behält sich das Recht vor, selbst oder durch externe Einrichtungen Kontaktgespräche zu führen, sowie Tests, Hearings oder sonstige fachliche Begutachtungen durchzuführen. Allfällige im Zusammenhang mit der Bewerbung und dem Auswahlverfahren anfallende Kosten werden nicht ersetzt.
Bewerbung:
Die Bewerbungen sind schriftlich mit den entsprechenden Unterlagen bis spätestens Freitag, 22.08.2025 (12:00 Uhr) an das Gemeindeamt St. Marienkirchen am Hausruck, 4926 St. Marienkirchen am Hausruck 11, zu richten.
Anzuschließende Unterlagen:
aussagekräftiges Bewerbungsschreiben; Lebenslauf mit Ausweisfoto, Geburtsurkunde,
Staatsbürgerschaftsnachweis, Strafregisterbescheinigung, Zeugnisse und Nachweise über die
erlangten Bildungsabschlüsse und bisherigen beruflichen Verwendungen (Beilagen in Kopie);
Rückfragen:
Für Rückfragen stehen Bürgermeister Günter Fisecker (07753 28 12-13) oder AL Franziska
Draxl (07753 28 12-12) zur Verfügung.
Gehaltsspanne
- ab € 3.500,-