Gemäß dem Beschluss des Gemeindevorstandes der Marktgemeinde Regau vom 20. April 2026 und den Bestimmungen des OÖ Gemeinde-Dienstrechts- und Gehaltsgesetz 2002 idgF wird folgender Dienstposten ausgeschrieben:
Leiter/Leiterin der Bauabteilung der Marktgemeinde Regau
VB Funktionslaufbahn GD 12.2
Beschäftigungsausmaß 40 Wochenstunden
Vorerst befristet auf ein Jahr
Ehest möglicher Dienstbeginn
Das Grundgehalt beträgt bei Vollbeschäftigung 40 Wochenstunden in GD 12 € 3.955,50, nach anrechenbaren Vordienstzeiten entsprechend höher.
Leitung der Bauabteilung
- Kenntnisse und Controlling aller Agenden der Bauverwaltung
- Finanzplanung mit Budgetverantwortung für die gesamte Bauabteilung
- Tiefbau – Infrastruktur: infrastrukturelle Gemeindeeinrichtungen wie Straßen, öffentliche Wasserversorgung, Kanalisation, Verkehrsangelegenheiten
- Raumordnung
- Baurecht: Hochbau, Bau- und Feuerpolizei
- Verwaltung gemeindeeigener Gebäude und Anlagen
- Enge Zusammenarbeit mit dem Wirtschaftshof der Gemeinde
- Vorbereitung und Erledigung von Beschlüssen der Gemeindegremien die in den Aufgabenbereich der Bauabteilung fallen, Betreuung von Ausschüssen
- Abteilungsübergreifendes Denken und Kooperation mit anderen Abteilungen
- Aufbereitung von Fachinformationen für Gemeindebürger und Gemeindebürgerinnen
- Weitere Aufgaben entsprechend dem Geschäftsverteilungsplan
Besondere Aufnahmebedingungen:
Niveau eines/einer Absolventen/Absolventin einer höheren Bildungseinrichtung (vorzugsweise Universität, Fachhochschule, HTL oder einer vergleichbaren Einrichtung) bzw. abgeschlossene einschlägige Berufsausbildung mit langjähriger, einschlägiger Berufserfahrung und Kenntnisse in der Mitarbeiterführung.
Wir bieten ein stabiles, wertschätzendes und sicheres Arbeitsumfeld und freuen uns auf neue Kolleginnen und Kollegen. Wir sind ein motiviertes gemischtes Team von jungen und erfahrenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern. Ein gesundes Verhältnis zwischen Arbeit, Familie und Freizeit ist uns wichtig. Wir bemessen die onboarding Zeit großzügig, bieten die Möglichkeit zum Besuch von Schulungen und Weiterbildung und geben intensive Hilfestellungen in der Einarbeitungsphase. Erfahren Sie mehr über unsere Sozialleistungen und Benefits weiter unten.
Allgemeine Voraussetzungen nach den dienstrechtlichen Vorschriften:
BewerberInnen für diesen Dienstposten müssen die in den §§ 30 und 31 OÖ GDG enthaltenen allgemeinen Voraussetzungen unter Vorlage der entsprechenden Nachweise erfüllen.
Dazu zählen unter anderem:
- Österreichische bzw. EU Staatsbürgerschaft
- Volle Handlungsfähigkeit
- Persönliche, körperliche, gesundheitliche und fachliche Eignung für die vorgesehene Verwendung
- Kenntnisse der deutschen Sprache in Wort und Schrift
- Einwandfreies Vorleben
- Mindestalter von 19 Jahren
- Männliche Bewerber haben einen Nachweis über den absolvierten Präsenz- bzw. Zivildienst (sofern die gesundheitliche Eignung gegeben war) zu erbringen.
Erwünschte Aufnahmevoraussetzungen:
- Führungskompetenz
- Hohes Maß an Sozialkompetenz
- Ausgeprägte Kunden- und Dienstleistungsorientierung
- Einfühlungsvermögen und Freundlichkeit im Umgang mit den BürgerInnen
- Unternehmerisches strategisches Denken und Verständnis
- Bereitschaft zur fachlichen und persönlichen Weiterbildung
- Teamfähigkeit und Loyalität
- Seriöses und gepflegtes Auftreten
- Ausgezeichnete EDV-Kenntnisse (Excel, etc.) und Interesse am Erlernen gemeindespezifischer Anwendungen
- Einsatzbereitschaft und Flexibilität
- Offenheit und Objektivität
- Genauigkeit, Belastbarkeit und Ausdauer
- Bereitschaft zu zeitlichen Mehrleistungen
- Führerschein Klasse B
Auswahlverfahren:
Das Auswahlverfahren erfolgt gem. § 11 OÖ GDG 2002. Die Marktgemeinde Regau behält sich das Recht vor, Vorstellungsgespräche zu führen und allfällige Tests und fachliche Begutachtungen zu verlangen. Allfällige Kosten im Zusammenhang mit der Bewerbung, wie zB. Fahrtkosten werden im Auswahlverfahren nicht ersetzt.
Einreichungsunterlagen und Bewerbungsfrist:
Bewerbungen samt entsprechender Unterlagen (Lebenslauf, Zeugnisse, Nachweise, etc) sind an das Marktgemeindeamt Regau, 4844 Regau 9, zu richten und müssen bis spätestens 31. Mai 2026 beim Marktgemeindeamt Regau eingelangt sein.
Der Bürgermeister:
Peter Harringer