Search
Kindergartenpädagog*in (m/w/d)

Kindergartenpädagog*in (m/w/d)

location6677 Schattwald, Österreich
remoteVor Ort
VeröffentlichtVeröffentlicht: 13.5.2025
Bildung und Pädagogik
Teilzeit

GEMEINDE SCHATTWALD - TANNHEIMERTAL / TIROL

Schattwald, Bezirk Reutte / Tirol 05675/6695

Stellenausschreibungen

In der Gemeinde Schattwald wird ab 01.09.2025 folgende Stelle für den Kindergarten zu besetzen:

Kindergartenpädagog*in

in Teilzeitbeschäftigung (20 Wochenstunden, entspricht 50% der Vollbeschäftigung)

Entlohnungsgruppe Kil. Das Mindestentgelt beträgt monatlich 1.677,35 € brutto.

Der Aufgabenbereich beinhaltet im Wesentlichen:

Alle im Bereich des Kindergartens der Gemeinde Schattwald anfallenden Tätigkeiten: Die pädagogische Leitung einer Kindergartengruppe sowie die Betreuung und Begleitung der Kinder (3-6 Jahre) mit einem abwechslungsreichen und entwicklungsfördernden Betreuungs- und Bildungsangebot.

Die Arbeitszeit wird in 38 Wochen Kindergartenzeit von 8.00 - 12.15 Uhr geleistet.

Voraussetzungen:

  • Abgeschlossene Ausbildung zum/zur Kindergartenpädagog*in
  • Absolvierung eines Erste-Hilfe-Kurses
  • Begeisterung für und respektvoller Umgang mit Kindern sowie den Eltern
  • Verantwortung zur Umsetzung des pädagogischen Konzepts
  • Teamgeist, Zuverlässigkeit und Leistungsbereitschaft
  • Kommunikationsfähigkeit, Flexibilität, Belastbarkeit und Eigeninitiative Einwandfreier Leumund (Strafregisterbescheinigung Kinder- & Jugendfürsorge)

Die Anstellung und Entlohnung erfolgt nach den Bestimmungen des Tiroler Gemeindevertragsbedienstetengesetzes 2012 - G-VBG 2012, i.d.j.g.F. Die angeführten Mindestentgelte erhöhen sich aufgrund von gesetzlichen Vorschriften, gegebenenfalls durch anrechenbare Vordienstzeiten.

Für Rückfragen steht der Bürgermeister Wolfgang Ramp gerne persönlich oder unter 0676/9392343 zur Verfügung! Schriftliche Bewerbungen unter Beibringung der üblichen Unterlagen sind bitte bis 13.06.2025, 12:00 Uhr an das Gemeindeamt Schattwald, z.H. Bürgermeister Ramp, Schattwald 41, 6677 Schattwald oder an buergermeister@schattwald.gv.at zu senden.

Hinweis auf §2 des Gemeinde-Gleichbehandlungsgesetzes 2005 in Verbindung mit §7 des Landes-Gleichbehandlungsgesetzes 2005.

Der Bürgermeister Wolfgang Ramp