
Hortpädagog*in mit Leitungsfunktion (m/w/d)
GEMEINDE SCHATTWALD - TANNHEIMERTAL / TIROL
Schattwald, Bezirk Reutte / Tirol 05675/6695
Stellenausschreibungen
In der Gemeinde Schattwald wird ab 01.09.2025 folgende Stelle für den neu gegründeten, ganzjährigen Hort besetzt:
Hortpädagog*in mit Leitungsfunktion
in Teilzeitbeschäftigung (23,5 h/Woche, entspricht 58,75% der Vollbeschäftigung) Entlohnungsgruppe Kil. Das Mindestentgelt beträgt monatlich 2.062,88 € brutto.
Der Aufgabenbereich beinhaltet im Wesentlichen:
Alle im Bereich des neu gegründeten Hortes der Gemeinde Schattwald anfallenden Tätigkeiten, insbesondere die Betreuung und Begleitung der Kinder (3-14 Jahren) mit einem abwechslungsreichen und entwicklungsfördernden Betreuungs- und Bildungsangebot.
Die Arbeitszeit verteilt sich auf 38 Wochen Kindergarten- und Schulzeit (Beginn an 2 Tagen 12.00 Uhr / an 3 Tagen 11.15 Uhr, Ende an 2 Tagen 16 Uhr / an 3 Tagen 14 Uhr) und 9 Wochen Ferien (von 7.00 -13.00 Uhr), grundsätzlich nach Absprache. Zusätzlich für Hortpädagog*in mit Leitungsfunktion: die pädagogische und administrative Leitung der Hortgruppe.
Voraussetzungen:
- Abgeschlossene Ausbildung zum/zur Hortpädagog*in
- Absolvierung eines Erste-Hilfe-Kurses
- Begeisterung für und respektvoller Umgang mit Kindern sowie den Eltern
- Verantwortung zur Umsetzung des pädagogischen Konzepts
- Teamgeist, Zuverlässigkeit und Leistungsbereitschaft
- Kommunikationsfähigkeit, Flexibilität, Belastbarkeit und Eigeninitiative
- Einwandfreier Leumund (Strafregisterbescheinigung Kinder- & Jugendfürsorge)
Die Anstellung und Entlohnung erfolgt nach den Bestimmungen des Tiroler Gemeindevertragsbedienstetengesetzes 2012 - G-VBG 2012, i.d.j.g.F. Die angeführten Mindestentgelte erhöhen sich aufgrund von gesetzlichen Vorschriften, gegebenenfalls durch anrechenbare Vordienstzeiten.
Für Rückfragen steht der Bürgermeister Wolfgang Ramp gerne persönlich oder unter 0676/9392343 zur Verfügung! Schriftliche Bewerbungen unter Beibringung der üblichen Unterlagen sind bitte bis 13.06.2025, 12:00 Uhr an das Gemeindeamt Schattwald, z.H. Bürgermeister Ramp, Schattwald 41, 6677 Schattwald oder an buergermeister@schattwald.gv.at zu senden.
Hinweis auf §2 des Gemeinde-Gleichbehandlungsgesetzes 2005 in Verbindung mit §7 des Landes-Gleichbehandlungsgesetzes 2005.
Der Bürgermeister Wolfgang Ramp