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Bauhofmitarbeiters (m/w/d)

Bauhofmitarbeiters (m/w/d)

VeröffentlichtVeröffentlicht: 12.8.2026
Sonstige Berufe

In der Gemeinde Schwoich gelangt ab sofort die Stelle eines

Bauhofmitarbeiters (m/w/d)

mit einem Beschäft igungsausmaß von 40 Wochenstunden (Vollzeit) zur ehestmöglichen Besetzung.

Aufgabenbereich:

  • Durchführung allgemeiner Bauhofarbeiten im Gemeindegebiet
  • Pfl ege und Instandhaltung von Grünfl ächen, Straßen und Wegen
  • Mitarbeit im Winterdienst (Schneeräumung und Streudienst)
  • Wartung und Pflege von Maschinen, Fahrzeugen und Geräten
  • Unterstützung bei der Instandhaltung gemeindeeigener Gebäude und Anlagen
  • Durchführung von Friedhofsarbeiten

Anforderungsprofi:

  • abgeschlossene handwerkliche Ausbildung
  • körperliche Belastbarkeit und handwerkliches Geschick
  • schnelle Auff assungsgabe und Bereitschaft, sich rasch in neue Aufgaben einzuarbeiten
  • selbstständige, zuverlässige und teamorienti erte Arbeitsweise
  • Führerschein der Klasse B (F von Vorteil)
  • bei männlichen Bewerbern: abgeleisteter Präsenz- oder Zivildienst

Wir bieten:

  • eine abwechslungsreiche und verantwortungsvolle Tätigkeit
  • einen sicheren Arbeitsplatz im öff entlichen Dienst
  • 6. Urlaubswoche ab dem vollendeten 43. Lebensjahr

Die Anstellung erfolgt nach den Besti mmungen des Gemeinde-Vertragsbedienstetengesetzes 2012 – G-VBG 2012, Entlohnungsschema II. Für die Positi on wird unter Berücksichti gung der anrechenbaren Vordienst- und Ausbildungszeiten ein leistungsgerechtes Gehalt gewährt, das wir mit Ihnen im persönlichen Gespräch festlegen werden.

Werden Sie Teil unseres Teams und senden Sie uns Ihre aussagekräft ige Bewerbung unter Anschluss der üblichen Unterlagen wie Lebenslauf mit Lichtbild, Geburtsurkunde, Staatsbürgerschaft snachweis, Abschlusszeugnisse, eventuell vorhandene Dienstzeugnisse, Nachweis der Führerscheinberechti gungen etc. bis spätestens Freitag, 28. August 2026, per Post an das Gemeindeamt Schwoich, Dorf 1, 6334 Schwoich oder per E-Mail an jobs@schwoich.at

Auf § 2 des Gemeinde-Gleichbehandlungsgesetzes 2005 in Verbindung mit § 7 des Landes-Gleichbehandlungsgesetzes 2005 wird hingewiesen.