
Assistenzkraft (m/w/d) im Kindergarten
In der Gemeinde Jungholz gelangt ab sofort die Stelle einer
Assistenzkraft (m/w/d) im Kindergarten
mit einem Beschäftigungsausmaß von 20 Wochenstunden zur Besetzung.
Es erwartet Sie
ein kleines Team und Kinder im Alter von 2 - 6 Jahren welches sich auf Ihre Mitwirkung bei der pädagogischen Arbeit freut.
Sie bringen mit
- eine Ausbildung zur Assistenzkraft (wenn nicht vorhanden, Bereitschaft zum Absolvieren der Ausbildung)
- Freude am Umgang mit Kindern und Eltern
- einen Erste-Hilfe-Kurs (kann nach Anstellung absolviert werden)
- einen einwandfreien Leumund (Strafregisterbescheinigung) und
- bei männlichen Bewerbern einen abgeleisteten Zivil- oder Präsenzdienst.
Die Anstellung und Entlohnung erfolgt nach den Bestimmungen des Tiroler Gemeindevertragsbediensteten Gesetzes 2012 - G-VBG 2012 i.d.g.F. Entlohnungsgruppe Ak 1. Das Mindestentgelt beträgt hierbei monatlich € 2.685,90 brutto bei Vollbeschäftigung (40 Wochenstunden). Die tatsächliche Einstufung erfolgt unter Berücksichtigung der Berufserfahrung (Vordienstzeiten).
Die schriftlichen Bewerbungsunterlagen (Lebenslauf, Schul- und Dienstzeugnisse, Nachweis über
Zusatzausbildungen, Geburtsurkunde, Staatsbürgerschaftsnachweis, Strafregisterauszug, Bestätigung über abgeleisteten Präsenzdienst) sind bis spätestens Donnerstag, 29.01.2026 an das Gemeindeamt Jungholz, Haus Nr. 55, 6691 Jungholz oder per Mail an gemeinde@junqholz.qv.at zu richten.
Für Rückfragen steht die Bürgermeisterin Karina Konrad gerne persönlich oder telefonisch unter +43
676 677 5301 zur Verfügung.
Hinweis auf § 2 Gemeindegleichbehandlungsgesetz 2005 i.V.m. § 7 des Landesgleichbehandlungsgesetzes 2005.