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Assistenzkraft Hort (m/w/d)

Assistenzkraft Hort (m/w/d)

location6677 Schattwald, Österreich
remoteVor Ort
VeröffentlichtVeröffentlicht: 13.5.2025
Bildung und Pädagogik
Teilzeit

GEMEINDE SCHATTWALD - TANNHEIMERTAL / TIROL

Schattwald, Bezirk Reutte / Tirol 05675/6695

Stellenausschreibungen

In der Gemeinde Schattwald wird ab 01.09.2025 folgende Stelle für den neu gegründeten, ganzjährigen Hort besetzt:

Assistenzkraft Hort (m/w/d)

in Teilzeitbeschäftigung (19 h/Woche)

Entlohnungsgruppe AK1. Das Mindestentgeld beträgt monatlich 1309.53 € brutto

Der Aufgabenbereich beinhaltet im Wesentlichen:

Alle im Bereich des neu gegründeten Hortes der Gemeinde Schattwald anfallenden Tätigkeiten, insbesondere die Betreuung und Begleitung der Kinder (3-14 Jahren) mit einem abwechslungsreichen und entwicklungsfördernden Betreuungs- und Bildungsangebot.

Die Arbeitszeit verteilt sich auf 38 Wochen Kindergarten- und Schulzeit (Beginn an 2 Tagen 12.00 Uhr / an 3 Tagen 11.15 Uhr, Ende an 2 Tagen 16 Uhr / an 3 Tagen 14 Uhr) und 9 Wochen Ferien (von 7.00 -13.00 Uhr), grundsätzlich nach Absprache.

Voraussetzungen Assistenzkraft:

  • Ausbildung zur Assistenzkraft
    (wenn nicht vorhanden: Bereitschaft zum Absolvieren der Ausbildung)
  • Begeisterung und respektvoller Umgang für und mit Kindern
  • Teamgeist, Zuverlässigkeit und Leistungsbereitschaft
  • Kommunikationsfähigkeit, Flexibilität und Eigeninitiative
  • Einwandfreier Leumund (Strafregisterbescheinigung Kinder- & Jugendfürsorge)

Die Anstellung und Entlohnung erfolgt nach den Bestimmungen des Tiroler Gemeindevertragsbedienstetengesetzes 2012 - G-VBG 2012, i.d.j.g.F. Die angeführten Mindestentgelte erhöhen sich aufgrund von gesetzlichen Vorschriften, gegebenenfalls durch anrechenbare Vordienstzeiten.

Für Rückfragen steht der Bürgermeister Wolfgang Ramp gerne persönlich oder unter 0676/9392343 zur Verfügung! Schriftliche Bewerbungen unter Beibringung der üblichen Unterlagen sind bitte bis 13.06.2025, 12:00 Uhr an das Gemeindeamt Schattwald, z.H. Bürgermeister Ramp, Schattwald 41, 6677 Schattwald oder an buergermeister@schattwald.gv.at zu senden.

Hinweis auf §2 des Gemeinde-Gleichbehandlungsgesetzes 2005 in Verbindung mit §7 des Landes-Gleichbehandlungsgesetzes 2005.

Der Bürgermeister Wolfgang Ramp