
Wassermeister / Installateur (m/w/d)
Wasser ist dein Element?
Dann komm ins Bauhof-Team – die Gemeinde Leogang sucht dich als
Wassermeister – vorzugsweise Installateur (m/w/d)
(Vollzeit, zum ehest möglichen Eintritt)
Was dich bei uns erwartet:
Du bist verantwortlich für den reibungslosen Betrieb unserer Wasserversorgungsanlage:
- Du sorgst dafür, dass in Leogang der Hahn nie trocken bleibt
- Kontrolle, Wartung, Reparatur – laufende Betreuung und Instandhaltung der Hochbehälter und des Wasserleitungsnetzes in der Gemeinde
- Laufender Austausch von Wasserzählern und Herstellung von Hausanschlüssen
- Betreuung aller gemeindeeigenen Objekte (Installation, Heizung etc.)
Was wir uns von dir wünschen:
- Ausbildung im Bereich Installations-/Gebäudetechnik
- Führerschein Klasse B, bestenfalls auch Klasse C
- Du bist teamfähig, kommunikativ und nicht aus Zucker – auch wenn’s mal regnet
- Bereitschaft zu Weiterbildungen (z.B. Wassermeister-Kurs)
- Du arbeitest selbstständig, packst an und denkst mit
- Wohnsitz in oder rund um Leogang? Ideal!
Was du von uns erwarten kannst:
- Eine sichere Vollzeitstelle im öffentlichen Dienst
- Ein abwechslungsreicher Job mit Sinn und Verantwortung
- Ein lässiges, engagiertes Team
- Unterstützung bei Aus- und Weiterbildung
- Faire Bezahlung nach dem Salzburger Gemeindevertragsbedienstetengesetz 2001
Dienstrechtliche Belange richten sich ebenso nach dem Salzburger Gemeindevertragsbedienstetengesetz 2001 i.d.g.F!
Bewerbung:
Sollte Interesse bestehen in einem engagierten Team mitzuarbeiten, dann bewerben Sie sich gerne bis spätestens Freitag, 14. November 2025.
Ihre Bewerbung richten Sie bitte samt Motivationsschreiben, Lebenslauf und Zeugnissen an das Gemeindeamt Leogang, Nr. 4, 5771 Leogang, z.Hd. Amtsleiter Ing. Mario Payer.
Die Unterlagen geben Sie gerne persönlich ab oder senden diese per Mail an
info@leogang.at.
Für weitere Informationen stehen wir Ihnen gerne telefonisch unter 06583/8223 zur
Verfügung!
Hinweis: Die Stellenvergaben erfolgen unter Beachtung des Salzburger Gleichbehandlungsgesetzes. Die Gemeindevorstehung wird über die Besetzung der Stelle entscheiden.
Art des Abschlusses
- Anderer
- Lehre
