Die Gemeinde Serfaus sucht ab 08.09.2025 eine/n
Schulassistenten/in (m/w/d) mit Ferien
im Ausmaß von 23 Wochenstunden (57,5% der Vollbeschäftigung).
Arbeitszeit: vormittags laut Stundenplan der Volksschule
Die Anstellung erfolgt nach dem Tiroler Gemeinde-Vertragsbedienstetengesetz (G-VBG 2012), Entlohnungsgruppe AK, Entlohnungsstufe 3. Das Mindestgehalt auf Basis der 57,5% Beschäftigung beträgt Euro 1.302,20 brutto. Es wird darauf hingewiesen, dass sich das angeführte Mindestentgelt aufgrund von gesetzlichen Vorschriften gegebenenfalls durch anrechenbare Vordienstzeiten sowie sonstige mit den Besonderheiten des Arbeitsplatzes verbundene Entgeltbestandteile erhöht.
Ihr Profil:
- Idealerweise Ausbildung „Assistenz an Schulen“ der päd. Hochschule (abgeschlossen bzw. in Ausbildung), gerne auch Quereinsteiger*innen
- Selbstständiges Arbeiten und hohes Verantwortungsbewusstsein
- Freude und Erfahrung im Umgang mit Kindern mit individuellen Bedürfnissen
- Flexibilität und Kreativität
- Sicheres Auftreten sowie hohe soziale und kommunikative Kompetenzen
- Belastbarkeit, Einsatzbereitschaft und Teamfähigkeit
Ihre Aufgabenbereiche:
- Unterstützung im schulischen Alltag für Schüler*innen mit individuellen Bedürfnissen
- Unterstützung bei schulischen Anforderungen in Absprache mit der Lehrperson
- Einzelförderung nach fachlicher Anleitung der Lehrperson
- Ermöglichung und Unterstützung von Sozialkontakten mit anderen Kindern
- Emotionale Unterstützung und Stärkung im Bereich der Persönlichkeitsentwicklung
Unser Angebot:
- Zusammenarbeit und Mitarbeit in einem engagierten Team
- alle Schulferien frei
- Jahreskarte für die Seilbahnen in Serfaus-Fiss-Ladis
Schriftliche Bewerbungen sind bis spätestens Freitag, 30.05.2025 im Gemeindeamt Serfaus, z.H. Amtsleiterin Petra Oberacher, Gänsackerweg 2, 6534 Serfaus oder per E-Mail an amtsleiter@serfaus.gv.at einzubringen.
Dem Bewerbungsschreiben sind folgende Unterlagen anzuschließen:
Lebenslauf mit Lichtbild, Geburtsurkunde, Staatsbürgerschaftsnachweis, Schul- und Dienstzeugnisse, bei männlichen Bewerbern der Nachweis über den abgeleisteten Präsenz- bzw. Zivildienst. Die Vorlage eines erweiterten polizeilichen Führungszeugnisses ist bei Anstellung erforderlich. Auf § 2 des Gemeinde-Gleichbehandlungsgesetzes 2005 in Verbindung mit § 7 des Landes- Gleichbehandlungsgesetzes 2005 wird hingewiesen.