In der Gemeinde Tannheim gelangt ab sofort eine Karenzstelle in der
FINANZVERWALTUNG (m/w/d)
in Vollbeschäftigung zur Besetzung.
Der Aufgabenbereich beinhaltet im Wesentlichen:
- selbständige Führung der Gemeindebuchhaltung in den Bereichen Rechnungswesen, Steuern/Abgaben inkl. Steuervorschreibung und Mahnwesen
- Ausarbeitung des Haushaltsvoranschlages und des mittelfristigen Finanzplanes
- Erstellung der Jahresrechnung
- Bei Bedarf Übernahme von sonstigen Verwaltungstätigkeiten
- Schrankenverwaltung Vilsalpsee
Von den Bewerberlnnen werden folgende Voraussetzungen erwartet:
- Abgeschlossene kaufmännische Schule oder andere gleichwertige Ausbildung
- Gute Grammatik- und Rechtschreibkenntnisse sowie EDV-Kenntnisse
- Selbständiges Arbeiten, Verlässlichkeit, Verantwortungsbewusstsein, Einsatzfreude, Genauigkeit, Flexibilität, Verschwiegenheit, Belastbarkeit, Teamfähigkeit sowie Freundlichkeit im Parteienverkehr
- Abgeleisteter Präsenz- oder Zivildienst bei männlichen Bewerbern
- Österreichische Staatsbürgerschaft oder Staatsbürgerschaft eines EU-Mitgliedstaates
- Bereitschaft zur beruflichen Weiterbildung und einwandfreier Leumund
Anstellung und Entlohnung erfolgt nach den Bestimmungen des Tiroler Gemeindevertragsbedienstetengesetzes 2012 G-VBG 2012, LGBl. Nr. 119/2011 in der jeweils geltenden Fassung, Entlohnungsgruppe d. Das Mindestentgelt beträgt hierbei monatlich € 2.723,70 brutto bei Vollbeschäftigung. Das angeführte Mindestentgelt erhöht sich aufgrund von gesetzlichen Vorschriften, gegebenenfalls durch anrechenbare Vordienstzeiten.
Ihre aussagekräftige Bewerbung mit den üblichen Unterlagen (Darstellung der bisherigen Berufstätigkeit, Lebenslauf mit Foto, Schul- und Dienstzeugnisse, Staatsbürgerschaftsnachweis, bei männlichen Bewerbern Nachweis über den abgeleisteten Grundwehr- oder Wehrersatzdienst, polizeiliches Führungszeugnis – kann nachgereicht werden -) übermitteln Sie bitte bis spätestens Freitag, 04. Juli 2025
an das Gemeindeamt Tannheim, Höf 36, 6675 Tannheim oder per Mail an gemeinde@tannheim.gv.at.
Für offene Fragen stehen BM Harald Kleiner oder Finanzverwalterin Verena Zobl-Ennemoser gerne zur Verfügung (Tel. +43 5675 6203).
Auf § 2 des Gemeinde-Gleichbehandlungsgesetzes 2005 in Verbindung mit § 7 des Landes-Gleichbehandlungsgesetzes 2005 wird hingewiesen.
Der Bürgermeister
Ing. Harald Kleiner
Art des Abschlusses
- AHS/BHS
- Anderer
- Lehre
Erforderliche Fähigkeiten
- Abgeschlossene Berufsausbildung