Bauhofmitarbeiter/in (m/w/d)
Die Gemeinde Allhaming schreibt in Vollziehung des Beschlusses des Gemeindevorstandes vom 19. August 2024 gemäß den Bestimmungen der §§ 8 – 11 des Oö. Gemeinde-Dienstrechts- und Gehaltsgesetzes 2002, LGBl. Nr. 52/2002 idgF. folgenden Dienstposten aus:
Bauhofmitarbeiter/in / Vertragsbedienstete/r
in handwerklicher Verwendung – Funktionslaufbahn GD 19 (Vollbeschäftigung).
Das Beschäftigungsausmaß beträgt 30 Wochenstunden.
Das Mindestgehalt beträgt je nach Berufserfahrung bzw. Anrechnung von Vordienstzeiten brutto mind. € 2.607,00 (GD 19 Vollzeitbeschäftigung).
Die Bewerber bzw. Bewerberinnen müssen folgende Voraussetzungen erfüllen:
Aufgaben:
- Mitarbeit bei allen anfallenden Arbeiten des Bauhofes inkl. Winterdienst
- Mitarbeit bei der Instandhaltung von Gemeindeobjekten
- Mitarbeit beim Ausbau bzw. der Instandhaltung des Wasserversorgungsnetzes und des Kanalnetzes
- Mitarbeit bei der Instandhaltung und Pflege im Bereich Straßen und Grünflächen
Allgemeine Voraussetzungen:
- Österreichische Staatsbürgerschaft (bzw. Staatsangehörigkeit eines Landes, dessen Angehörigen auf Grund von Staatsverträgen im Rahmen der europäischen Integration dieselben Rechte für den Berufszugang zu gewähren sind wie Inländern)
- die volle Handlungsfähigkeit
- die persönliche, gesundheitliche und fachliche Eignung für die vorgesehene Verwendung sowie handwerkliches Geschick.
Besondere, unbedingt zu erfüllende Aufnahmevoraussetzungen:
- Lehrabschluss in einem einschlägigen technischen bzw. handwerklichen Beruf (z. B.: Elektriker, Installateur, Maurer, Tischler oder KFZ-Mechaniker)
- Bereitschaft zur Absolvierung der Klärwärterprüfung und des Wasserwartes
- Führerschein der Gruppe B, F und E zu B
- Leistung von Bereitschaftsdienst und Überstunden (auch Nacht- und Wochenenddienste, speziell im Winterdienst), sowieso zu Arbeitsleistungen in allen Bereichen des Bauhofs (z. B.: Arbeiten bei Festen und Feiern, Pflege von Grünanlagen, Mithilfe bei Baustellen etc.)
- Bei männlichen Bewerbern: abgeleisteter Zivil- oder Präsenzdienst
Wünschenswerte Fähigkeiten und Kenntnisse:
- Wohnsitz im Nahbereich der Gemeinde Allhaming.
- Eine Mitgliedschaft bei der Freiwilligen Feuerwehr ist erwünscht.
Auswahlverfahren:
Das Auswahlverfahren erfolgt im Sinne des § 11 des Oö. Gemeinde-Dienstrechts- und Gehaltsgesetzes 2002. Allfällige Kosten im Zusammenhang mit der Bewerbung und dem Auswahlverfahren werden nicht ersetzt. (Vorstellungsgespräch; aus verwaltungsökonomischen Gründen ist eine Vorauswahl anhand der Bewerbungsunterlagen möglich.) Die Bestellung auf diesen Dienstposten ist mit 1. März 2025 vorgesehen.
Die Aufnahme erfolgt in ein Vertragsbedienstetenverhältnis zur Gemeinde Allhaming mit einer Entlohnung in der Funktionslaufbahn GD 19 gemäß Oö. Gemeinde-Dienstrechts- und Gehaltsgesetz 2002.
Das Dienstverhältnis wird grundsätzlich, bei einem Monat Probezeit, vorerst für ein Jahr befristet. Danach ist die Übernahme in ein unbefristetes Dienstverhältnis möglich und vorgesehen.
Die Bewerbung ist mittels eines formlosen Ansuchens, dem ein Lebenslauf, ein Foto und die entsprechenden Zeugnisse und Nachweise beizufügen sind, bis spätestens Freitag, 29.11.2024, 12:00 Uhr, beim Gemeindeamt Allhaming, 4511 Allhaming 46, bzw. gemeinde@allhaming.ooe.gv.at einzubringen.
Für Fragen steht Ihnen Amtsleiter Andreas Ortmayr (Tel. 07227/7155-10) gerne zur Verfügung.
Art des Abschlusses
- Lehre
Gehaltsspanne
- ab € 2.500,-
Erforderliche Fähigkeiten
- Handwerkliches Geschick
- Führerschein B
- Anhängerführerschein für PKW E zu B